Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der miniflag GmbH

1. Anwendungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Lieferungen. Unsere AGB bilden die Grundlage der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden und werden integraler Bestandteile aller mündlichen und schriftlichen Aufträge oder Auftragsbestätigungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.

(3) Unsere AGB können von Zeit zu Zeit ergänzt oder geändert werden. Diese jeweils aktuellen AGB treten mit jeder weiteren Bestellung an die Stelle der bisherigen AGB.

2. Bestellung und Auftragsannahme

(1) Bestellungen von Kunden können ausschließlich schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder Internet-Kontaktformular) erfolgen. Der Kunde ist an seine Bestellung sieben Werktage lang rechtlich gebunden.

(2) Eine Bestellung führt zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag, sobald wir diese mittels einer schriftlichen Auftragsannahme (per Post, Fax oder E-Mail) bestätigt haben.

(3) Bestellungen oder Bestätigungen per E-Mail müssen nicht unterzeichnet werden.

(4) Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen. Geringfügige Abweichungen der ausgelieferten Produkte von den bestellten Designs sind produktionsprozessbedingt nicht vollständig vermeidbar und begründen somit keine Nachbesserungspflicht oder gar Schadensersatzansprüche.

(5) Wir behalten uns vor, eine bereits getätigte Auftragsannahme schad- und ersatzlos rückgängig zu machen, sofern produktionsprozessbedingt ein bestelltes Design nicht lieferbar ist. Wir informieren in diesem Fall unseren Kunden umgehend schriftlich(per Post, Fax oder E-Mail) und bemühen uns um adäquate Alternativen.

3. Lieferung und Liefervorbehalt

(1) Lieferungen sind Schickschulden. Bestellte Waren gelten als geliefert mit der Übergabe an einen kommerziellen Frachtführer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei.

(2) Der Transport erfolgt ab Übergabestelle (Produktionsstätte) auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Übergabestelle auf den Kunden über, sofern – abweichend von Satz 1 - eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Während der Lieferung sind die Waren versichert, falls keine andere Vereinbarung getroffen ist.

(3) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

(4) Teillieferungen sind ebenso wie Über- oder Unterlieferungen zulässig.

(5) Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtsseitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Wir werden dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht statt, gilt der Auftrag als nicht geschlossen. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.

(6) Wir haben das Recht, Vorkasse für noch liefernde Waren zu verlangen, falls (a) wir ohne unser Verschulden nicht in der Lage sind, das aus diesem Auftrag (diesen Aufträgen) resultierende Versicherungsrisiko mit einem Versicherer unserer Wahl ganz oder teilweise zu decken oder (b) sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert, bevor der Auftrag (die Aufträge) ausgeführt ist (sind).

(6) Sofern nichts Abweichendes schriftlich geregelt ist, wird der Rechnungsbetrag zu folgenden Zeitpunkten und Teilen fällig: 50 % bei Auftragsannahme, 50 % bei Auslieferung der Waren.

(7) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lager Spesen) hat der Kunde zu tragen.

(8) Wir behalten uns vor, den Produktionsprozess solange nicht auszulösen, bis der fällige Anzahlungsbetrag nach 3.(6) bei uns eingegangen ist. Eine möglicherweise resultierende Lieferverzögerung geht allein zu Lasten des Kunden.

(9) Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.

(10) Verweigert der Kunde die Annahme der Ware ohne berechtigten Grund oder storniert er die Order, ohne dazu berechtigt zu sein, so können wir nach unserer Wahl entweder auf der Zahlung des vollen Kaufpreises bestehen oder den Auftrag stornieren und 30% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen.

4. Lieferfristen

(1) Soweit von uns Liefertermine genannt werden, sind diese unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als " verbindlicher Liefertermin " von uns schriftlich bestätigt worden.

(2) Fixgeschäfte werden von uns nicht akzeptiert. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.

(3) Im Falle der Überschreitung der Lieferfrist beginnt automatisch eine Nachfrist von drei Wochen. Der Kunde ist im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst berechtigt, wenn die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

(4) Sofern der Kunde sein Zahlungsziel überschreitet, laufen keine Lieferfristen. Wir können entweder Vorkasse verlangen oder die Lieferung verweigern.

(5) Im Falle höherer Gewalt - das ist jeder Umstand außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise, aber nicht nur, Krieg, Aufstand, Streik, Regierungsmaßnahmen, Ereignisse aller Art, die den Lieferprozess unterbrechen, Unterbrechungen in unserer normalen Belieferung und dergleichen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden -wird die vereinbarte Lieferzeit automatisch um die Zeit der Störung zuzüglich einer Nachlieferfrist verlängert, wenn dem Kunden unverzüglich der Grund und die voraussichtliche Dauer der Störung mitgeteilt wird, und es sicher ist, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann.

5. Haftung für Mängel

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen, längstens bis zum übernächsten auf die Anlieferung bei ihm folgenden Werktag. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

(2) Vereinzelte qualitative Unterschiede der Waren innerhalb desselben Produktionsauftrages hinsichtlich Druck- und Stoffqualität können dem Massenproduktionsprozess geschuldet sein, stellen keinen Mangelgrund dar und berechtigen den Kunden daher nicht zur Reklamation.

(3) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

(4) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

(5) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: (a) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir hierbei nach eigenem Ermessen. (b) Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. (c) Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. (d) Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Anlieferung vorgelegen hat. 6. Haftung für Pflichtverletzung im übrigen

(1) Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen

(2) Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

(3) Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

(4) Produkthaftungsthemen… Personen- und Sachschäden durch unsachgemäße Anwendung (Verschlucken, Verstopfen, Sichtbehinderung,etc.)

7. Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Banküberweisungen gilt als Tag des Geldeingangs der Tag, an welchem die Gutschrift des fälligen Betrags auf unserem Konto erfolgt. Bei Zahlungen per Scheck gilt als Tag des Zahlungseingangs der Tag, an dem uns der Scheck gutgeschrieben wird.

(2) Schecks werden zahlungshalber nur akzeptiert, wenn sie eine Bankbestätigung tragen. Wechsel werden nur akzeptiert, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Kosten bei der Einreichung oder Gutschrift von Wechseln trägt ausschließlich der Kunde. Ein Skontoabzug, soweit vereinbart, ist nicht zulässig, wenn der Kunde im Verzug mit einer älteren Forderung aus einer anderen Warenlieferung ist.

(3) Im Fall, dass eine Rechnung eines Kunden überfällig wird, werden alle anderen Forderungen gegen diesen Kunden ebenfalls sofort automatisch fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, einen Verzugszins von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(4) Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist. (5) Zahlungen sind zu leisten durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder durch Übersendung eines Schecks an unsere Anschrift.

(6) Zahlungen gelten immer als Ausgleich der ältesten offenstehenden Forderung.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Rechnungen für Lieferungen und Leistungen einschließlich solcher, die noch nicht fällig sind oder aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen resultieren, vollständig bezahlt sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer gesamten Forderungen in ein Kontokorrent eingestellt werden und dieses bestätigt wurde. Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern, wenn der Kunde vertragsbrüchig ist, insbesondere, wenn er sich in Verzug befindet. Eine Rückforderung der Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Die Pfändung gelieferter Ware durch uns ist immer als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Zurückgeforderte Ware dürfen wir sofort weiterverkaufen. Der Verkaufserlös wird mit den Verbindlichkeiten des Kunden verrechnet, abzüglich angemessener Kosten für die Maßnahme.

(2) Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

(3) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung eine Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, daß es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

(5) Wir sind verpflichtet, Sicherheiten wie auch den Eigentumsvorbehalt an den Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben,als der Wert der Sicherheiten einschließlich des Eigentumsvorbehalts den Wert der offenstehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten verbleibt bei uns.

(6) Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung, die wir gegen den Kunden haben, angerechnet.

9. Rücktrittsrecht

(1) Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: (a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Falle des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchs beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt. (b) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. (c) Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

10. Verschiedenes

(1) Durchführungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen der Parteien ist Hamburg.

(2) Deutsches Recht findet auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen Anwendung, sofern nicht die Anwendung des UN Einheitlichen Gesetzes Für Den Internationalen Kauf Von Gütern zwingend vorgeschrieben ist.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, deren Auslegung und deren Durchführung, mit Sicherheiten, Eigentumsvorbehalten, Abtretungen oder unerlaubten Handlungen sind das Amtsgericht Lörrach beziehungsweise das Landgericht Freiburg. Mit Bezug auf Kaufverträge mit ausländischen Kunden behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl das zuständige Gericht am Geschäftssitz des Kunden anzurufen und unsere Forderungen auf das dort geltende Recht zu stützen.

(4) Alle Arten von Annahmen, alle Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Dieses gilt für die Bestimmung dieses Absatzes gleichermaßen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Download AGB

Hier können Sie unsere AGB ganz bequem herunterladen.

Download pdf